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Copyright-Grauzone
Als der US-DJ Danger Mouse im vergangenen Monat sein "Grey Album" veröffentlichte waren die Reaktionen von Publikum und Presse euphorisch. Vielfach war von einem "Klassiker" die Rede, die limitierte Auflage war bald vergriffen, Files wurden eifrig über das Netz getauscht. Auch die Plattenfirma EMI wies dem Remix-Album den Status eines Klassikers zu. Allerdings den einer klassischen Copyright-Verletzung. Stützt sich die musikalische Grundlage des Werkes doch ausschließlich auf das legendäre "White Album" der Beatles, dessen Verwertungsrechte bei EMI liegen. Darüber ist die Stimme des Rappers Jay-Z zu hören, der seine Vocals über das Netz zu Remix-Zwecken freigegeben hatte. Für die verwendeten Samples aus dem "White Album" der Fab Four, teilte EMI nüchtern mit, liege keine Genehmigung vor, der Vertrieb der Aufnahmen sei umgehend zu unterbinden. Dies rief wiederum Copyright-Aktivisten auf den Plan, die der Plattenfirma eine zwiespältige Vorgangsweise vorwarfen. Einerseits werden DJs von den Majors zu Underground-Remixes animiert, sind diese aber dann zu erfolgreich, kommen umgehend Klage-Drohungen, kritisierte Glenn Otis Brown, Sprecher der Creative Commons. Das Beispiel des "Grey Albums" zeigt die Schwachpunkte des US-Copright-Systems deutlich auf, argumentierte der Harvard-Rechtsprofessor Jonathan Zittrain: "Copyrights sollten sicherstellen, dass Urheberrechte vergütet werden, aber sie sollten Künstler, die die Werke anderer verwenden, nicht in ihrer Kreativität hemmen."
-> Copyright Enters a Gray Area - Wired News
-> Backlash as EMI Hunts Down the Grey Album - Slashdot
February 15, 2004 in Urheberrecht | Permalink
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